Erklärung zur Barrierefreiheit
Genuss soll für alle da sein, und das gilt auch für den Weg dorthin. Wir möchten, dass jede Person auf bon-bon.de einen Gutschein finden, kaufen und einlösen kann, ob mit Maus, Tastatur, Bildschirmleser oder Vergrößerung.
Auf dieser Seite beschreiben wir, wie unser Angebot funktioniert, welche Anforderungen dafür gelten, wie weit wir schon sind und wo du uns Barrieren melden kannst.
Unser Angebot
Auf bon-bon.de bietet die PayNowEatLater GmbH den BON BON Restaurant-Gutschein an. Mit dem Geschenkgutschein verschenkst du die freie Wahl aus über 10.000 Restaurants, Cafés und Bars in ganz Deutschland. Daneben gibt es Gutscheine für einzelne Partnerrestaurants und Städte sowie Angebote für Firmenkunden. Gutscheine kannst du online bestellen und bezahlen. Du erhältst sie sofort als PDF per E-Mail oder als gedruckten Premium-Gutschein per Post.
Die Website umfasst vor allem diese Bereiche:
- Suche nach Städten, Restaurants und Postleitzahlen sowie die Übersicht der Partnergastronomien als Liste und Karte
- Restaurant- und Städteseiten mit Informationen und Gutscheinkauf
- den Bestellprozess mit Betrag, Anzahl, Personalisierung, Kontaktdaten und Zahlung
- die Einlösung auf bon-bon.de/einloesen, bei der du dein Guthaben abfragst und in einen Restaurant-Gutschein umwandelst
- Gutscheine per E-Mail und als PDF zum Ausdrucken
- Kundenservice, häufige Fragen und das Kontaktformular
- Bestellungen für Firmenkunden
So nutzt du bon-bon.de
Gutschein kaufen
- Auf der Startseite oder einer Restaurantseite den Betrag und die Anzahl wählen.
- „Jetzt Gutschein bestellen“ auswählen.
- Den Gutschein auf Wunsch personalisieren und zwischen PDF und Versand per Post wählen.
- Kontaktdaten eingeben, eine Zahlungsart wählen und die Bestellung abschicken.
- Der Gutschein kommt per E-Mail oder per Post.
Gutschein einlösen
- Den Gutschein-Code auf bon-bon.de/einloesen eingeben und das Guthaben anzeigen lassen.
- Die Wunsch-Gastronomie aussuchen und das Guthaben ganz oder teilweise in einen Restaurant-Gutschein umwandeln. Restguthaben bleibt erhalten.
- Beim Bezahlen im Restaurant den BON BON Gutschein erwähnen und den QR-Code vorzeigen, ausgedruckt oder auf dem Smartphone.
Geltende Anforderungen
Die Anforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 14 in Verbindung mit Anlage 3, sowie aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Als technischen Maßstab nutzen wir die harmonisierte Norm EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA.
Danach sollen Inhalte und Funktionen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Wichtige Informationen stellen wir über mehr als einen Sinneskanal bereit, zum Beispiel als Text zusätzlich zu Bildern, Symbolen oder Farben.
Stand der Barrierefreiheit
bon-bon.de ist nach unserer eigenen Prüfung teilweise barrierefrei. Wir haben die Startseite, Textseiten, die Einlöse-Seite und die Service-Seite mit automatischen Tests (axe-core, Maßstab WCAG 2.1 AA) und von Hand per Tastatur geprüft. Der Bestellprozess ist noch nicht abschließend geprüft; die Ergebnisse tragen wir hier nach.
Die unten genannten Barrieren wollen wir bis Mitte 2027 beheben. Bis dahin stellen wir dir Informationen auf Anfrage in einer zugänglichen Form bereit oder helfen dir per E-Mail und telefonisch bei Bestellung und Einlösung.
Was bereits umgesetzt ist
- Die Seiten sind mit der Sprache Deutsch ausgezeichnet, damit Bildschirmleser die Texte richtig vorlesen.
- Jede Seite hat eine Hauptüberschrift und gliedert sich in Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt und Fußbereich.
- Informative Bilder wie Restaurantfotos und Partnerlogos haben Alternativtexte.
- Schaltflächen, die nur aus einem Symbol bestehen, etwa zum Blättern oder zum Öffnen von Untermenüs, haben eine Beschriftung für Bildschirmleser.
- Die Suchfelder für Stadt, Restaurant und Postleitzahl sind beschriftet.
- Der Zustand des Menüs (geöffnet oder geschlossen) wird an Hilfstechnologien übermittelt.
- Menü, Links und Schaltflächen lassen sich per Tastatur in sinnvoller Reihenfolge erreichen, der Fokus ist sichtbar.
- Die Restaurant-Übersicht gibt es zusätzlich zur Karte auch als Liste.
- Wichtige Informationen wie Gültigkeit, Lieferart und Geld-zurück-Garantie stehen als Text auf der Seite und in den häufigen Fragen.
Was noch nicht vollständig barrierefrei ist
- Zoom auf Mobilgeräten: Auf Smartphones lässt sich die Seite derzeit nicht mit zwei Fingern vergrößern. Die Vergrößerung über die Bedienungshilfen des Betriebssystems funktioniert.
- Farbkontraste: Einzelne Texte und Links haben einen zu geringen Kontrast, zum Beispiel orange Links auf weißem Grund und graue Zusatztexte auf hellem Grund.
- Video im Kopfbereich: Das Video auf der Startseite startet automatisch und läuft in Schleife, ohne Schaltfläche zum Anhalten. Es enthält keine Informationen, die nicht auch als Text vorliegen.
- Sprunglink: Es gibt noch keinen Link, mit dem man die Navigation überspringen und direkt zum Hauptinhalt gelangen kann.
- Beschriftungen: Einzelne Bilder, Links und Schaltflächen haben noch keinen oder keinen passenden Namen für Bildschirmleser, zum Beispiel das Logo im Kopfbereich von Textseiten, die Trustpilot-Sterne und der mobile Menü-Button.
- Überschriften: Auf Textseiten wie dem Impressum springen die Überschriften von der ersten direkt auf die dritte Ebene.
- Slider: Die Slider, etwa bei der Restaurant-Vorschau und den Logos, sind noch nicht abschließend auf Tastatur und Bildschirmleser geprüft.
- Karte: Die interaktive Restaurant-Karte ist mit Tastatur und Bildschirmleser nicht vollständig nutzbar. Nutze dafür bitte die Listenansicht.
- Gutschein als PDF: Das Gutschein-PDF ist noch nicht für Bildschirmleser aufbereitet (Dokument-Tags).
- Bestellprozess: Die Prüfung des Bestellprozesses läuft noch.
- Inhalte von Drittanbietern: Eingebundene Dienste wie das Cookie-Banner, die Zahlungsfenster der Zahlungsanbieter und das Trustpilot-Widget liegen nicht vollständig in unserem Einfluss.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit
Kann ich bon-bon.de mit Tastatur oder Bildschirmleser nutzen?
Ja, soweit oben keine Einschränkungen genannt sind. Die Website lässt sich mit Tastatur, Bildschirmlesern und den Vergrößerungsfunktionen des Browsers nutzen. Wenn du bei einer Bestellung oder Einlösung Hilfe brauchst, unterstützt dich unser Kundenservice gerne.
Ich komme im Bestellprozess nicht weiter. Wer hilft mir?
Schreib uns über das Kontaktformular auf service.bon-bon.de/contact oder per E-Mail an info@bon-bon.de, oder ruf uns unter 040 / 743 040 81 an. Wir helfen dir bei Auswahl, Bestellung und Bezahlung.
Kann ich meinen Gutschein in einem anderen Format bekommen?
Ja. Wenn du mit dem PDF nicht gut arbeiten kannst, schicken wir dir Gutschein-Code, Betrag und Gültigkeit gerne als einfachen Text per E-Mail.
Wie nutze ich die Restaurant-Suche ohne Karte?
Nutze die Listenansicht der Restaurant-Suche. Sie zeigt dieselben Restaurants wie die Karte und lässt sich per Tastatur und mit Bildschirmlesern bedienen.
Was passiert mit meiner Meldung zu einer Barriere?
Wir prüfen jede Meldung, antworten dir in der Regel innerhalb von fünf Werktagen und nehmen die Barriere in unsere Planung auf. Können wir sie nicht sofort beheben, nennen wir dir eine Alternative.
Feedback und Kontakt
Ist dir auf bon-bon.de eine Barriere aufgefallen, oder brauchst du Inhalte in einer anderen Form? Dann schreib oder ruf uns an. Wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
PayNowEatLater GmbH
Schulterblatt 58
20357 Hamburg
E-Mail: info@bon-bon.de (Betreff „Barrierefreiheit“)
Telefon: 040 / 743 040 81
Zum Kontaktformular
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Wenn du der Meinung bist, dass bon-bon.de die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Dort gibt es auch ein Formular „Meldung von Barrieren“.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Web: www.mlbf-barrierefrei.de
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 5. November 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung der Website. Sie wurde zuletzt am 5. November 2026 überprüft und wird bei wesentlichen Änderungen der Website aktualisiert.
